Alltagsgestaltung

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Alltag in der WG

Die Alltagsgestaltung teilt sich in zwei wesentliche Säulen: zum einen Leben nach dem Normalitätsprinzip, zum anderen gepaart mit anerkannten Förderkonzepten.

LEBEN NACH DEM NORMALITÄTSPRINZIP

Patienten und Pflegekräfte leben in der Wohngemeinschaft ein normales Leben in familiärer Atmosphäre. Es wird gemeinsam gekocht und am großen Esszimmertisch, der zugleich WG-Mittelpunkt ist, gemeinsam gegessen. Alltägliche Eindrücke wie der Duft einer Mahlzeit, ein Spaziergang in den nahen Wald oder auch mal zum Eisessen zu gehen oder eine Veranstaltung in der Stadtgemeinschaft zu besuchen, können den Patienten psychisch motivieren und den Genesungs-Prozess positiv fördern.

Für Angehörige ist es jederzeit möglich, den Patienten in seiner Wohnung zu besuchen oder auch im Gastzimmer zu übernachten. Hat der Patient etwa zu Hause einen Hund, so kann dieser nach Beschluss des Gremiums der Selbstbestimmung (Angehörigenvertretung) in die Wohngemeinschaft mitgebracht werden. In diesem häuslichen Umfeld kann auf individuelle Gewohnheiten und Bedürfnisse der Patienten besonders eingegangen werden.

SICHERUNG DER SELBSTBESTIMMUNG

Die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner ist gesichert, d.h. der Alltag wird selbstständig geregelt und die Interessen der Wohngemeinschaft selbst vertreten. Dies geschieht durch ein konstituiertes Gremium der Selbstbestimmung, in dem jede Mieterin und jeder Mieter stimmberechtigt vertreten ist. Für Mieterinnen und Mieter, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig entscheiden können, handeln in diesem Gremium deren gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer oder Angehörige. Die Vermieterin oder der Vermieter und die Pflege- / Betreuungsdienste können dem Gremium beiwohnen, wenn alle Mieterinnen und Mieter damit einverstanden sind. Sie haben allenfalls ein Beratungsrecht, jedoch in keinem Fall ein Stimmrecht.

Der Pflegedienst ist Gast in der Wohngemeinschaft. Es dürfen keine Büroräume in oder in enger räumlicher Verbindung mit der ambulant betreuten Wohngemeinschaft vorhanden sein. Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig.

Förderkonzepte

Für jeden Patienten besteht die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit externen Therapeuten verschiedene Förderkonzepte zu erhalten.

Es kommen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden etc. in die Wohngemeinschaft (freies Wahlrecht vom Patienten), wo in ruhiger Atmosphäre miteinander gearbeitet werden kann. Das Pflegepersonal wird von den Therapeuten eingewiesen und angeleitet, so dass die Therapie auch in die tägliche Pflege mit eingebaut werden kann.

Folgendes wird unter anderem angewandt:

  • Basale Stimulation
  • Kinästhetik
  • Bobath Konzept
Unsere Mitarbeiter werden in diesen Fördermöglichkeiten jährlich von externen Dozenten geschult.