Mit einem ambulanten Pflegedienst nach SGB XI erhalten sie eine umfassende Unterstützung bei der Grundpflege und Behandlungspflege nach SGB V Ihres Angehörigen. Durch die ambulante Pflege wird den
Betroffenen ein Umzug in ein Pflegeheim erspart und ein selbstbestimmtes Leben
trotz gesundheitlich bedingter Einschränkungen gefördert.
Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die durch verschiedene Erkrankungen oder z.B. nach Unfällen schwerstpflegebedürftig sind.
Typische Erkrankungen, die eine derartige Behandlung nötig machen können:
Wir verstehen uns als Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner und helfen Ihnen bei einer möglichst reibungslosen Anpassung an Ihre veränderte Lebenssituation.
Die Finanzierung dieser aufwendigen Betreuungsform steht auf folgenden Säulen:
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