Pflegedienst Voraussetzungen

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WER HAT ANSPRUCH?

Mit einem ambulanten Pflegedienst nach SGB XI erhalten sie eine umfassende Unterstützung bei der Grundpflege und Behandlungspflege nach SGB V Ihres Angehörigen. Durch die ambulante Pflege wird den
Betroffenen ein Umzug in ein Pflegeheim erspart und ein selbstbestimmtes Leben
trotz gesundheitlich bedingter Einschränkungen gefördert.

Zielgruppe

Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die durch verschiedene Erkrankungen oder z.B. nach Unfällen schwerstpflegebedürftig sind.

Typische Erkrankungen, die eine derartige Behandlung nötig machen können:

  • Patienten mit COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
  • respiratorische Insuffizienz, ggf. mit nicht-invasiver Beatmungstherapie
  • Querschnittslähmung
  • Neurologische Krankheitsbilder
  • Neuro-muskuläre Erkrankungen (ALS, MS, Morbus Duchenne etc.)
  • Tumorerkrankungen
  • Schädel-Hirn-Traumata
  • Bewusstlosigkeit / Koma
  • Herzrhythmusstörungen
  • Störungen im Flüssigkeit- Elektrolyt- Säuren- und/oder Basenhaushalt
  • Sauerstoff-Langzeittherapie

WAS IST ZU VERANLASSEN?

Wir verstehen uns als Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner und helfen Ihnen bei einer möglichst reibungslosen Anpassung an Ihre veränderte Lebenssituation.

Unser Entlass- und Überleitmanagement kümmert sich bereits im Vorfeld um alle notwendigen Formalitäten und übernimmt oder gibt Hilfestellung bei:
  • einer evtl. notwendigen Wohnraumanpassung
  • der Bereitstellung notwendiger Medizintechnik
  • der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, Krankenkasse, Bezirk Oberbayern oder durch private Zusatzversicherungen
  • dem Kontakt zwischen und mit behandelnden Ärzten und Fachdisziplinen in der Klinik, den Hausärzten, Fachärzten und Therapeuten (wie Physio- und Ergotherapeuten), Logopäden, etc.

FINANZIERUNG

Die Finanzierung dieser aufwendigen Betreuungsform steht auf folgenden Säulen:

  1. Die Kosten für die Grundpflege (SGB XI) und Behandlungspflege (SGB V) werden bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen übernommen.
  2. Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und in den (§§ 61 ff. SGB XII) http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zur_Pflege – cite_note-0#cite_note-0 gesetzlich geregelt.
  3. Es kann möglich sein, dass eine Finanzierungslücke (Eigenanteil des Patienten) besteht zwischen den entstehenden Kosten für die Grundpflege und den von der Pflegeversicherung übernommenen Kosten. Die Pflegeversicherung versteht sich nicht als „Vollkasko-Versicherung“. In diesem Fall gibt es eine finanzielle Hilfe vom Bezirk Oberbayern.